AGB

EVENTIQUE GmbH
Ditzenbacher Str. 6
71642 Ludwigsburg

Vertreten durch:
Geschäftsführerinnen: Annie Steinecke, Heike Roth


§ 1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Räumlichkeiten der Eventlocation zur Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Firmenevents, Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen, Präsentationen u. v. m., sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Eventlocation.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Eventlocation in Textform.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vor Vertragsabschluss seitens EVENTIQUE GmbH zugestimmt und ausdrücklich vereinbart wurde.


§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind EVENTIQUE GmbH und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kundenantrags durch EVENTIQUE GmbH zustande. EVENTIQUE GmbH steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.

2.2 EVENTIQUE GmbH haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von EVENTIQUE GmbH bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Eventlocation beruhen. Einer Pflichtverletzung von EVENTIQUE GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Eventlocation auftreten, wird EVENTIQUE GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, EVENTIQUE GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Durch Buchung der Eventlocation tritt der Kunde nach außen sowie nach innen als Veranstalter auf. Somit ist er verantwortlicher Veranstalter. EVENTIQUE GmbH empfiehlt daher den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung.

2.3 Alle Ansprüche gegen EVENTIQUE GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.